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An alle unter 18
Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass alle unter 18 Jahren (natürlich ab 16 gültig) um 12 Uhr das Lokal, in dem sie sich befinden, verlassen müssen.
Mit dem unten stehenden Downloads können sie, wenn die Vereinbarung ordentlich ausgefüllt ist, bis Feierabend bleiben.



